Die Aufgaben der Ausländerbehörde werden von der Abteilung für Zuwanderung und Integration bearbeitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zuständig für die geregelte Zuwanderung und die Unterstützung der Integration.
Die wichtigsten Aufgaben sind:
Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Kassel können Verpflichtungserklärungen für Besuchsaufenthalte auch in ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeben.
Häufig ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Termine können Sie unter der Behördennummer (0561) 115 vereinbaren. Als Anlaufstelle dient auch die Information, welche zu den Sprechzeiten besetzt ist. Sie werden dort von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten, können Termine vereinbaren oder Unterlagen und Anträge abgeben.
Daneben bietet die Ausländerbehörde allen ausländischen Studierenden, Beschäftigten und Wissenschaftlern an der Universität Kassel an jedem Mittwoch und Freitag ein umfassendes Serviceangebot zum Aufenthaltsrecht in den Räumlichkeiten der Uni an. Termine hierfür können auch beim Studienservice vereinbart werden.
Aktuelle Informationen für britische Staatsangehörige - Brexit
Das Bürgeramt, Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel wird für den Fall des ungeregelten Brexit die in ihrem Zuständigkeitsbereich lebenden britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen per Brief über die erforderlichen aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen informieren. Nachdem Sie diesen Brief erhalten haben, können britische Staatsangehörige innerhalb des vorgesehenen Zeitfensters von 3 Monaten einen Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbaren, sich beraten lassen und dann einen Aufenthaltstitel beantragen. Die Termine können telefonisch unter der Telefonnummer 115 (städtisches Servicecenter) vereinbart werden. Welcher Aufenthaltstitel britischen Staatsangehörigen und ihren Angehörigen erteilt werden kann, muss dann im Einzelfall geprüft werden. Zudem erhalten die Antragsteller bei ihrer Vorsprache bis zu einer Entscheidung eine Fiktionsbescheinigung. Mit dieser können sie ihr vorläufiges Aufenthaltsrecht nachweisen und arbeiten. Eine Registrierung vor der Terminvereinbarung ist hier nicht erforderlich, da alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen bereits erfasst sind.
Telefon: | Behördennummer (0561) 115 |
Telefax: | 0561 / 787-3116 |
E-Mail: | zuwanderung@kassel.de |
Anschrift: |
Kurt-Schumacher-Straße 29 34117 Kassel |
ÖPNV: | Fahrplanauskunft |
Stadtplan: | Lage im Stadtplan |
Postanschrift: | Obere Königsstr. 8, 34117 Kassel |