Auf Antrag erhält jede natürliche oder juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerblicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. Die Gewerbezentralregisterauskunft wird in einer Vielzahl von Erlaubnisverfahren benötigt. Sie wird auch bei Ausschreibungen und Präqualifizierungsverfahren verlangt.
Gewerbezentralregisterauskünfte unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind
Voraussetzung
Antrag für juristische Person (z. B. GmbH, UG haftungsbeschränkt, Aktiengesellschaft, Genossenschaft oder vergleichbare ausländische Rechtsformen) und Personengesellschaften (z. B. oHG, KG, GmbH & Co. KG)
Die Gewerbezentralregisterauskunft kann auch für eine natürliche Person beantragt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in nachfolgendem Link:
Bitte beachten Sie: Das Ordnungsamt kann Anträge für natürliche Personen weder entgegennehmen noch bearbeiten.
Verfahrensablauf
Anträge für juristische Personen können entweder nach persönlicher Vorsprache beim Ordnungsamt oder vorzugsweise per E-Mail gestellt werden.
Nach Ihrer Vorsprache bzw. nach Erhalt Ihrer E-Mail übermitteln wir Ihren Antrag an das Bundesamt für Justiz in Bonn. Von dort wird die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister direkt an Sie oder an die Behörde, die die Vorlage verlangt, versandt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beim Bundesamt für Justiz beträgt ca. ein bis zwei Wochen bis zum Erhalt der Auskunft.
Je beantragte Auskunft beträgt die Gebühr bundeseinheitlich 13 €.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Zahlungen sind in bar oder mit Girocard möglich.
Eine Gewerbezentralregisterauskunft hat keine festgelegte Gültigkeitsdauer. Ob eine Gewerbezentralregisterauskunft anerkannt wird hängt von der Stelle ab, bei der sie vorgelegt werden soll.
Institution: | Ordnungsamt - Ordnungs- Aufsichtsangelegenheiten |
Anschrift: |
Kurt-Schumacher-Straße 29-31 34117 Kassel |
E-Mail: | ordnungsamt@kassel.de |
ÖPNV: | Fahrplanauskunft |
Stadtplan: | Lage im Stadtplan |
Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Mittwoch: | 14 - 17.30 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Frau Angelika Klinge |
Zimmer: | 214 |
Telefon: | 0561 / 787-3026 |
Telefax: | 0561 / 787-3209 |
E-Mail: | angelika.klinge@kassel.de |