Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten sich in Deutschland selbständig machen? In diesem Fall benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit.
Die Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit ist auf längstens 3 Jahre befristet. Nach Ablauf der 3 Jahre können Sie eine Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn
Hinweis: Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Zweck erhalten und möchten selbständig tätig werden? Das ist möglich, wenn Sie über die sonst erforderlichen Erlaubnisse verfügen oder die Behörde Ihnen diese zugesagt hat.
Außerdem:
Im Einzelfall kann die Vorlage von weiteren Unterlagen erforderlich sein.
Passbildautomat
Sie können zu unseren Öffnungszeiten den im Wartebereich vorhandenen Passbildautomat für Lichtbilder nutzen.
Erteilung: 100 €
Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96 €
Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93 €
Die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis dauert etwa fünf Wochen. Bitte beantragen Sie sie daher rechtzeitig. Anderenfalls kann vorübergehend eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Die Gebühren betragen 13 €.
Die Gebühren werden an einem Kassenautomaten direkt bei der Antragstellung eingezahlt. Der Automat akzeptiert Münzen und Banknoten bis zu einem Nennwert von 100 €. Der Automat wechselt.
Die Zahlung mit einer Girocard ist möglich.
Für türkische Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige betragen die Gebühren für einen elektronischen Aufenthaltstitel 28,80 € bzw. unter 24 Jahren 22,80 €.
Ob Sie unter den betroffenen Personenkreis fallen, prüft die Ausländerbehörde im Einzelfall.
Dauer: 4 bis 6 Wochen [*]
Institution: | Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel |
Anschrift: |
Kurt-Schumacher Straße 29 34117 Kassel |
E-Mail: | zuwanderung@kassel.de |
ÖPNV: | Fahrplanauskunft |
Stadtplan: | Lage im Stadtplan |
Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Mittwoch: | 14.00 - 17.30 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Behördennummer (0561) 115
Montag - Freitag: | 7.00 - 18.00 Uhr |
Samstag: | 9.00 - 13.00 Uhr |
Was bei Einreise und Aufenthalt in Deutschland noch zu beachten ist, haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt:
Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen ihres Niederlassungsrechts eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Dasselbe gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz. [*]
Unionsbürger können aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts im Rahmen ihres Niederlassungsrechts eine selbstständige Tätigkeit im Bundesgebiet ausüben. Entsprechendes gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Auch türkische Staatsangehörige können sich unter erleichterten Voraussetzungen in Deutschland selbständig machen. Neben der Sicherung des Lebensunterhaltes müssen u.a. lediglich kaufmännische Erfahrung und die für die Tätigkeit notwendigen deutschen Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
Darüber hinaus kann einem Ausländer, der sein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet erfolgreich abgeschlossen hat oder der als Forscher oder Wissenschaftler eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, unter erleichterten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erteilt werden. 2Die beabsichtigte selbständige Tätigkeit muss einen Zusammenhang mit den in der Hochschulausbildung erworbenen Kenntnissen oder der Tätigkeit als Forscher oder Wissenschaftler erkennen lassen.