Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Die Abfallbeseitigung und deren Organisation wird durch die Stadtreiniger Kassel veranlasst.
Bei Änderungswünschen
wenden Sie sich bitte an die Stadtreiniger Kassel. Kontaktdaten finden Sie in nachfolgendem Link:
Voraussetzung
Die zu berechnende Wohn- oder Nutzungseinheit befindet sich in der Stadt Kassel (Regelfall) oder auf Gebieten der Gemeinden Fuldabrück oder Lohfelden, für die der Stadt Kassel die Aufgabe der Abfallentsorgung im Rahmen einer Interessenausgleichsvereinbarung übertragen wurde (Ausnahme Güterverkehrszentrum).
Verfahrensablauf
Die anfallende Gebühr wird dem Eigentümer über den Grundstücksabgabenbescheid postalisch zugestellt.
Sie haben mehrere Möglichkeiten die Gebühr zu bezahlen:
Die Leistungsgebühr pro Behälter beträgt jährlich
80 L Behälter | 139,56 € |
120 L Behälter | 209,40 € |
240 L Behälter | 418,80 € |
770 L Rollbehälter | 1.343,52 € |
1.100 L Rollbehälter | 1.919,40 € |
80 L Behälter | 279,12 € |
120 L Behälter | 418,80 € |
240 L Behälter | 837,60 € |
770 L Rollbehälter | 2.687,04 € |
1.100 L Rollbehälter | 3.838,80 € |
Die Gebühr ist grundsätzlich vierteljährlich zu zahlen. Eine Umstellung des laufend wiederkehrenden Zahlungsintervalls (z. B. jährliche Zahlung) muss schriftlich erfolgen.
Die berechnete Gebühr ist unter Einhaltung der angegebenen Frist auf Ihrem Gebührenbescheid zu entrichten.
Der Grundstücksabgabenbescheid ist so lange gültig, bis ein neuer Bescheid ergeht.
Bitte beachten Sie deshalb ggf. auch die aufgeführten zukünftigen Fälligkeiten.
Institution: | Grundstücksabgaben |
Anschrift: |
Obere Königsstraße 8 34117 Kassel |
ÖPNV: | Fahrplanauskunft |
Stadtplan: | Lage im Stadtplan |
Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Einheitliche Behördenrufnummer: 115 oder 0561 / 115
Montag-Freitag: | 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Samstag: | 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr |
Ein zu erstattendes Guthaben ergibt sich nur dann, wenn Sie alle Fälligkeiten aus früheren Grundstücksabgabenbescheiden vollständig gezahlt haben.
Erhalten wir keine Nachricht und es gibt offene Fälligkeitstermine zu demselben Kassenzeichen, werden wir Guthaben damit verrechnen.
Das Aufrechnen mit anderen offenen Forderungen der Stadt Kassel ist ebenfalls vorbehalten.