Festsetzung von Messen, Märkten, Ausstellungen
Beschreibung der Leistung
Genehmigung von Messen, Märkten, Ausstellungen nach Titel IV Gewerbeordnung
Festsetzungen dienen dazu, Verkaufsveranstaltungen während der Ladenschlusszeiten und an Sonn- und Feiertagen durchführen zu können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formloser Antrag mit Angaben über Veranstaltungsort,
- Name und Anschrift des Veranstalters,
- Zeitraum und tägliche Öffnungszeiten,
- Warensortiment sowie vorläufige Beschickerliste mit Name und Anschrift von mindestens 12 gewerblichen Händlern.
Was kostet die Dienstleistung?
Rahmengebühr von 250 EUR - 1.900 EUR je nach Veranstaltungsart
Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
§§ 60 b, 64 - 71 b Gewerbeordnung
Wo finden Sie uns?
Wie sind die Öffnungszeiten?
Montag: |
8.30 - 12.30 Uhr (nur mit Termin) |
Dienstag: |
8.30 - 12.30 Uhr (nur mit Termin) |
Mittwoch: |
14.00 - 17.30 Uhr (nur mit Termin) |
Donnerstag: |
8.30 - 12.30 Uhr (nur mit Termin) |
Freitag: |
8.30 - 12.30 Uhr (nur mit Termin) |
Wer ist für Sie zuständig?