Ab dem 01.09.2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert
Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:
Die benötigten Unterlagen hängen vom jeweiligen Aufenthaltszweck ab:
Erteilung: 100,00 €
Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00 Euro
Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00 Euro
Niederlassungserlaubnis: 113,00 Euro
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147,00 Euro
Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit: 124,00 Euro
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: 109 €
Für türkische Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige betragen die Gebühren für einen elektronischen Aufenthaltstitel 28,80 € bzw. unter 24 Jahren 22,80 €.
Ob Sie unter den betroffenen Personenkreis fallen, prüft die Ausländerbehörde im Einzelfall.
Mit 4 bis 6 Wochen Bearbeitungszeit ist zu rechnen
Institution: | Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel |
Anschrift: |
Kurt-Schumacher Straße 29 34117 Kassel |
E-Mail: | zuwanderung@kassel.de |
ÖPNV: | Fahrplanauskunft |
Stadtplan: | Lage im Stadtplan |
Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Mittwoch: | 14.00 - 17.30 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Behördennummer (0561) 115
Montag - Freitag: | 7.00 - 18.00 Uhr |
Samstag: | 9.00 - 13.00 Uhr |
Was bei Einreise und Aufenthalt in Deutschland noch zu beachten ist, haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt:
Zur Vorbereitung und Planung einer möglichen Reise haben wir ebenfalls einige hilfreiche Informationen für Sie zusammengestellt:
Da auf dem Chip Fingerabdrücke gespeichert werden, müssen alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, persönlich vorsprechen. Wenn alle Voraussetzungen zur Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt sind, wird der eAT bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt.
Frühestens 5 Wochen nach Beantragung des eAT können Sie bei der Ausländerbehörde zu folgenden Zeiten am Informationsschalter Ihren eAT abholen:
Dienstag: | 8.00 - 12.30 Uhr |
Mittwoch: | 14.00 - 17.30 Uhr |
Freitag: | 8.00 - 12.30 Uhr |
Mitzubringen sind in der Regel der alte und neue Pass, ggf. eine erhaltene Fiktionsbescheinigung und noch zu zahlende Gebühren.
Bei Minderjährigen erhalten die Eltern einen Brief der Ausländerbehörde mit allen notwendigen Informationen, wann der eAT abgeholt werden kann.
Sie können einen befristeten Aufenthaltstitel für die Dauer der Auslandsreise in den neuen Pass erhalten.
Die Gebühr beträgt 10 €.
Sie können sich auch telefonisch an den Bürgerservice des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wenden. Der Bürgerservice ist unter der Telefonnummer 0180 - 1 33 33 33 von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr erreichbar. (3,9 ct/Minute aus dem Festnetz, aus dem Mobilfunknetz maximal 42 ct/Minute, auch aus dem Ausland erreichbar).