Der Landschaftsschutz umfasst alle Maßnahmen zum besonderen Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft eines bestimmten Gebietes.
Ziele sind die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der
Um Landschaften zu schützen, können bestimmte Teile zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden. In diesen Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern, das Landschaftsbild oder die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes beeinträchtigen oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.
Landschaftsschutzgebiete werden ausgewiesen, um den naturraumtypischen Gebietscharakter zu erhalten oder wiederherzustellen und auch für die Nutzung durch künftige Generationen zu sichern.
Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten sind die Oberen Naturschutzbehörden zuständig. Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sind die Unteren Naturschutzbehörden bei den Kreisverwaltungen bzw. den Magistraten der Kreisfreien Städte. Nähere Informationen erfragen Sie bitte dort. [*]
Die untere Naturschutzbehörde für Naturschutzgebiete bis 5 Hektar, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile
Die Gebühren richten sich nach einer Kostenordnung des Landes und beginnen bei ca. 60,00 EUR. Eine Obergrenze kann nur im Zusammenhang mit dem konkreten Projekt genannt werden.
Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Stadt Kassel
Institution: | Umwelt- und Gartenamt - Umweltschutz |
Anschrift: |
Bosestraße 15 34121 Kassel |
ÖPNV: | Fahrplanauskunft |
Stadtplan: | Lage im Stadtplan |
Montag: | 9.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag: | 9.00 - 15.00 Uhr |
Mittwoch: | 9.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag: | 9.00 - 15.00 Uhr |
Freitag: | 9.00 - 12.30 Uhr |
(Untere Naturschutzbehörde) |
Frau Petra Fricke |
Zimmer: | 23, 2. OG |
Telefon: | 0561 / 787-3175 |
Telefax: | 0561 / 787-883175 |
E-Mail: | petra.fricke@kassel.de |
(Untere Naturschutzbehörde) |
Frau Uta Sarrazin |
Zimmer: | 23, 2. OG |
Telefon: | 0561 / 787-6236 |
Telefax: | 0561 / 787-886236 |
E-Mail: | uta.sarrazin@kassel.de |