Kinder und Ehemänner oder Ehefrauen von in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen können eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen erhalten. Mit dieser dürfen Sie
Dasselbe gilt für folgende gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften:
Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet. Sie können sie auf Antrag verlängern lassen. Die Erlaubnis Ihres Aufenthaltes richtet sich nach der Aufenthaltsdauer Ihres bereits in Deutschland lebenden Familienmitgliedes.
Eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen können auch
Ersterteilung der Aufenthaltserlaubnis:
Nach der Anmeldung kommen die ausländischen Familienangehörigen rechtzeitig (mindestens 5 Wochen vor Ablauf des Visums) gemeinsam mit dem Ehepartner bzw. Familienangehörigen, zu dem sie gezogen sind, zur Ausländerbehörde und beantragen eine Aufenthaltserlaubnis.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Im Einzelfall kann die Vorlage von weiteren Unterlagen erforderlich sein.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis:
Beim Familiennachzug zum Ehegatten:
Bitte sprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten vor.
Beim Familiennachzug zum Kind, mit dem Sie nicht in häuslicher Gemeinschaft leben: Bitte legen Sie eine Bestätigung des anderen Elternteils oder des Jugendamtes vor, dass Sie Ihr Sorgerecht weiterhin ausüben.
Im Einzelfall kann die Vorlage von weiteren Unterlagen erforderlich sein.
Passbildautomat
Sie können zu unseren Öffnungszeiten den im Wartebereich vorhandenen Passbildautomat für Lichtbilder nutzen.
Erteilung: 100 €
Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96 €
Verlängerung um mehr als 3 Monate: 93 €
Die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis dauert etwa fünf Wochen. Bitte beantragen Sie sie daher rechtzeitig. Anderenfalls kann vorübergehend eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Die Gebühren betragen 13 €.
Für türkische Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige betragen die Gebühren für einen elektronischen Aufenthaltstitel 28,80 € bzw. unter 24 Jahren 22,80 €.
Ob Sie unter den betroffenen Personenkreis fallen, prüft die Ausländerbehörde im Einzelfall.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Zahlungen sind bar oder mit Girocard möglich.
Bitte beachten Sie bei Barzahlung: Die Gebühren werden über einen Kassenautomaten eingezahlt. Der Automat akzeptiert Münzen und Banknoten bis zu einem Nennwert von100 €. Der Automat wechselt.
Die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis dauert etwa fünf Wochen. Bitte beantragen Sie sie daher rechtzeitig. Anderenfalls kann vorübergehend eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden.
Für türkische Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige ist die Fiktionsbescheinigung gebührenfrei.
Ob Sie unter den betroffenen Personenkreis fallen, prüft die Ausländerbehörde im Einzelfall.
Institution: | Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel |
Anschrift: |
Kurt-Schumacher Straße 29 34117 Kassel |
E-Mail: | zuwanderung@kassel.de |
ÖPNV: | Fahrplanauskunft |
Stadtplan: | Lage im Stadtplan |
Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Mittwoch: | 14.00 - 17.30 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Behördennummer (0561) 115
Montag - Freitag: | 7.00 - 18.00 Uhr |
Samstag: | 9.00 - 13.00 Uhr |
Was bei Einreise und Aufenthalt in Deutschland noch zu beachten ist, haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt:
Jugendliche ausländische Staatsangehörige, die
können unter erleichterten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Der Nachzug von Familienmitgliedern von Angehörigen der EU-/EWR-Staaten richtet sich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU. Das bedeutet: