Die Spielapparatesteuer wird als örtliche Aufwandsteuer für die Benutzung von öffentlich zugänglichen Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten erhoben.
Bemessungsgrundlagen ist bei Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit die elektronisch gezählte Bruttokasse.
Steuerschuldner ist der Veranstalter.
Als Veranstalter gilt der Halter der Spielapparate (Eigentümer bzw. derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen ist).
Der Veranstalter ist verpflichtet, Beginn und Ende der Veranstaltung sowie die für die Besteuerung maßgeblichen Tatbestände unverzüglich dem Magistrat der Stadt Kassel, Kämmerei und Steuern anzuzeigen.
Die Steuer für das Benutzen von Spiel- oder Geschicklichkeitsapparaten, soweit sie öffentlich zugänglich sind, beträgt
Der Steueranspruch entsteht mit der Verwirklichung des Besteuerungstatbestandes.
Beim Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten ist der Steuerschuldner verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.
Eine Steueranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ist bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres bei der Stadt Kassel, Kämmerei und Steuern, Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel einzureichen und die errechnete Steuer an die Stadtkasse zu entrichten.
Die für die Abgabe der Steueranmeldung notwendigen Vordrucke können hier abgerufen werden.
Ein Steuerbescheid ist nur dann zu erteilen, wenn der Steuerschuldner keine Steueranmeldung abgibt oder die Steuerschuld abweichend von der Anmeldung festzusetzen ist. Die mit schriftlichem Steuerbescheid festgesetzte Steuer ist innerhalb von 15 Tagen nach Bekanntgabe des Bescheides zu entrichten.
Institution: | Kämmerei und Steuern - Steuern |
Anschrift: |
Obere Königsstraße 7 34117 Kassel |
ÖPNV: | Fahrplanauskunft |
Stadtplan: | Lage im Stadtplan |
Montag: | 8:30 bis 12:30 Uhr |
Dienstag: | 8:30 bis 12:30 Uhr |
Mittwoch: | 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Donnerstag: | 8:30 bis 12:30 Uhr |
Freitag: | 8:30 bis 12:30 Uhr |
Herr Stefan Breier |
Zimmer: | 4, 5. OG |
Telefon: | 0561 / 787-2022 |
Telefax: | 0561 / 787-2232 |
E-Mail: | stefan.breier@kassel.de |
Herr Stefan Grasse |
Zimmer: | 2, 5. Stock |
Telefon: | 0561 / 787-2076 |
Telefax: | 0561 / 787-2232 |
E-Mail: | steuern@kassel.de |
Frau Malgorzata Szoldra |
Zimmer: | 2,5.Stock |
Telefon: | 0561 / 787-2071 |
Telefax: | 0561 / 787-2232 |
E-Mail: | steuern@kassel.de |