Mit dem Zensus 2011 werden Daten zur Bevölkerung und ihrer Erwerbssituation sowie zur Wohnsituation der Menschen erhoben. Daran werden sich erstmalig alle EU-Mitgliedstaaten beteiligen. In Deutschland ist das Zensusgesetz 2011 am 16. Juli 2009 in Kraft getreten.
Damit wird die amtliche Statistik in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum ersten Mal über einheitlich erhobene Daten und vergleichbare Ergebnisse zu wichtigen Kennzahlen zur Bevölkerung und deren Arbeits- und Wohnverhältnissen verfügen.
Dabei unterscheidet sich die Methode des Zensus 2011 wesentlich von früheren Volkszählungen – zuletzt 1987 in West- und 1981 in Ostdeutschland –, bei denen alle Haushalte befragt wurden. Bei der neuen Methode werden in erster Linie Daten aus Registern der Verwaltung genutzt, so dass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft zu leisten haben wird. Eine echte Befragung der Haushalte wird es nur im Rahmen einer repräsentativen Stichprobe geben. Für die im Rahmen der repräsentativen Stichprobe ausgwählten Haushalte besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht gemäß Zensus-Gesetz. In Hessen werden ca. 12% der Bevölkerung befragt, in der Stadt Kassel ca. 5,5 %. Die Befragungen werden hauptsächlich im Zeitraum von Mai bis Juli 2011 durchgeführt. Nachbefragungen für einzelne Haushalte sind jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Darüber hinaus erfolgt eine Gebäude- und Wohnungszählung, für die alle Haus- und Wohnungsbesitzer angeschrieben werden. Weil es für diese Daten keine bestehenden Register gibt, wird diese Zählung als Vollerhebung durchgeführt. In Deutschland werden dazu ca. 17,5 Millionen Haus- und Wohnungseigentümer befragt. Auch hier besteht eine gesetzliche Auskunftsverpflichtung gemäß des Zensus-Gesetzes.