Neue Fahrzeugdokumente

Zulassungsbescheinigungen Teil I und II ab 1. Oktober 2005

Am 1. Oktober 2005 wurden für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr bundesweit neue Zulassungsdokumente eingeführt, und zwar

anstelle des Fahrzeugscheines - die Zulassungsbescheinigung Teil I
anstelle des Fahrzeugbriefes - die Zulassungsbescheinigung Teil II

Mit einheitlichen Zulassungsdokumenten im Bereich der Europäischen Union sollen betrügerische Handlungen erschwert und die Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten gefördert werden. Sie erfordern Änderungen im Zulassungsverfahren, über die wie folgt informiert wird:

Die Verwendung der Zulassungsbescheinigung Teil I führt bei Zulassungen, Umschreibungen, technischen Änderungen pp. zu einer Gebührenerhöhung von 0,70 € je Vorgang.

Bei der Umschreibung bzw. Wiederzulassung von Fahrzeugen wird der bisherige Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt. Das Dokument erfordert eine zusätzliche Gebühr von 3,60 €, die vom Antragsteller erhoben wird.

Für Fahrzeuge, die bisher nicht zugelassen waren (z. B. Neufahrzeuge), wird ein vorhandener Fahrzeugbrief alter Art kostenfrei durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.
Bei Fahrzeugen mit bereits vorliegender Zulassungsbescheinigung Teil II sind die für die Zulassungsbescheinigung Teil I benötigten technischen Angaben oftmals unvollständig. Hier wird eine zusätzliche Datenbestätigung vom Inhaber der Betriebserlaubnis oder eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung gefordert. Die Datenbestätigung erübrigt sich, wenn das KBA für das Fahrzeug ergänzende typisierte Angaben zur Verfügung stellt.

Für alle Fahrzeuge bleiben die hierfür ausgestellten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein/ -brief) verwendbar, solange der bisherige Status gilt.

Für die Außerbetriebsetzung werden neben den amtlichen Kennzeichen weiterhin Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bzw. alternativ die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II benötigt.
Anstelle der bisherigen Abmeldebescheinigung wird die Außerbetriebsetzung im bisherigen Fahrzeugschein/ -brief bzw. künftig in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt und diese sodann an den Antragsteller zurückgegeben.

Die vorbezeichneten Angaben dienen der Information zur Einführung neuer Zulassungsdokumente und können dabei nur einen Überblick darstellen.

Weitere Auskünfte sind bei den Zulassungsstellen erhältlich.

Stadtverwaltung der Stadt Kassel