In bestimmten Angelegenheiten ist ein Schiedsamtsverfahren vor der Einschaltung des Gerichtes oder der Staatsanwaltschaft vorgesehen. Dies gilt häufig z.B. in Nachbarschafts- und Mietangelegenheiten oder in Beleidigungssachen. Die Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Schiedsamtsverzeichnis.
In Kassel gibt es in jedem Ortsbezirk eine Schiedsperson. Es bestehen 23 Schiedsamtsbezirke.
Schiedspersonen sind zuständig für die außergerichtliche Schlichtung in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, wie Schadenersatz, Schmerzensgeld, Herausgabe von Sachen, Beachtung der Hausordnung oder nachbarrechtliche Belange sowie in Strafsachen, wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung oder Sachbeschädigung. Schlichtung bedeutet, den Versuch einer Einigung zwischen den Betroffenen herbeizuführen.
Die Zuständigkeit der Schiedsperson richtet sich nach dem Wohnsitz des Antragsgegners.
Der Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens ist bei der jeweiligen Schiedsperson schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären. Er muss Namen, Vornamen und Anschrift der Parteien, eine allgemeine Angabe des Streitgegenstandes sowie die Unterschrift des Antragstellers enthalten.
Das Antragsformular wird von der Schiedsperson aufgenommen.
Die Schiedspersonen haben keine festen Sprechzeiten. Termine werden von diesen nach vorheriger telefonischer Vereinbarung vergeben.
Auskunft über die zuständige Schiedsperson geben Ihnen der Ansprechpartner im Rathaus und der nachfolgende Link.
Bei Antragstellung sind der Schiedsperson gültige Ausweispapiere vorzulegen.
Es werden Gebühren von mindestens 20,00 € und höchstens 50,00 € erhoben. Hinzu kommen noch entstehende Auslagen.
Bei Antragstellung ist ein von der Schiedsperson festgelegter Vorschuß zu zahlen.
| Institution: | Rathaus |
| Ansprechpartner: | Andreas Bachmann |
| Telefon: | 0561 / 787-3003 |
| E-Mail: | andreas.bachmann@stadt-kassel.de |
| Büro: | Z 103 |
| Anschrift: |
Obere Königsstraße 8 34117 Kassel |
| Montag: | 9.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr |
| Dienstag: | 9.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr |
| Mittwoch: | 9.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr |
| Donnerstag: | 9.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr |
| Freitag: | 9.00 - 12.30 Uhr |