Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde sind für die Belange der in Stadt und Landkreis Kassel lebenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zuständig. Sie sind bei der Beantragung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels, einer Duldung oder Aufenthaltsgestattung Ihre Ansprechpartner.
Bei der Ausländerbehörde werden auch sogenannte Verpflichtungserklärungen entgegengenommen. Diese sind erforderlich, um einen ausländischen Gast zu Besuch einzuladen. (Einwohner des Landkreises Kassel wenden sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung)
Häufig ist die persönliche Vorsprache des Betroffenen erforderlich. Als Anlaufstelle dient hierzu unsere Information, welche zu den offenen Sprechzeiten bereits ab 8.00 Uhr besetzt ist. Sie werden dort von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten, können Termine vereinbaren oder Unterlagen und Anträge abgeben.
Daneben bietet die Ausländerbehörde allen ausländischen Studierenden, Beschäftigten und Wissenschaftlern an der Universität Kassel an jedem Mittwoch ein umfassendes Serviceangebot zum Aufenthaltsrecht in den Räumlichkeiten der Uni an. Termine hierfür können beim Studienservice vereinbart werden.
| Telefon: | 0561 / 787-787 |
| Telefax: | 0561 / 787-3116 |
| E-Mail: | auslaenderbehoerde@stadt-kassel.de |
| Anschrift: |
Kurt-Schumacher-Straße 29 34117 Kassel |
| ÖPNV: | Fahrplanauskunft |
| Stadtplan: | Lage im Stadtplan |
| Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr offene Sprechzeit |
| Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
| Mittwoch: | 14.00 - 17.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |
| Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr offene Sprechzeit |
| Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung |