Wenn Sie einen Wertgegenstand mit einem Wert von über 10 € verloren haben, kann es sein, dass dieser in unserem Fundbüro abgegeben wurde.
Bitte beachten Sie, dass verlorene Wertgegenstände mit einem Wert von unter 10 € nicht durch das Fundbüro angenommen werden.
Diebstahl
Wenn Ihnen etwas gestohlen wurde, sollten Sie nicht zögern unverzüglich eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Die Diebstahlanzeige ist zwingende Voraussetzung für die Aushändigung z. B. eines Fahrrads an den Verlierer oder für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen. Sollte sich erweisen, dass die gestohlene Sache nicht gestohlen ist, müssen Sie die Anzeige zurücknehmen.
EC-, Kredit- und Handy-SIM-Karten sollten Sie unverzüglich bei Ihrem Kreditinstitut oder Telefonanbieter sperren lassen.
Voraussetzung
Sie haben etwas in der Stadt Kassel verloren.
Verfahrensablauf
Das Online-Fundbüro der Stadt Kassel hilft Ihnen beim Auffinden einer Sache schnell, unkompliziert und das rund um die Uhr über nachfolgenden Link:
Bitte melden Sie uns auch, wenn Sie eine Verlustanzeige erfasst haben und Sie Ihren Gegenstand auch ohne unsere Hilfe wiedergefunden haben.
Besonderheiten
Bearbeitungsdauer
Bitte bedenken Sie, dass es in der Regel 3 - 5 Werktage, mitunter aber auch mehrere Wochen dauern kann, bis eine Fundsache bei uns abgeliefert wird.
Nicht alle Fundsachen werden direkt und unmittelbar bei uns abgegeben. Viele Sachen werden bei der Polizei, in öffentlichen Behörden oder Verkehrsanstalten sowie in privaten Geschäftsräumen zunächst gesammelt und dann an das Fundbüro weitergegeben. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld.
Zur Aushändigung Ihrer Fundsache sind folgende Informationen/Unterlagen zu erbringen:
Bitte bringen Sie zusätzlich bei Handys mit:
Bei Aushändigung Ihrer Fundsache werden folgende Gebühren, gemäß der Verwaltungskostenordnung des Hessischen Innenministeriums, erhoben:
Benötigen Sie eine Verlustbescheinigung zur Vorlage z. B. bei Versicherung, können wir Ihnen diese gegen eine Gebühre von 7,50 € aushändigen.
Die Zahlungen sind ausschließlich in bar möglich.
Wir bewahren, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, Fundsachen mindestens 6 Monate auf. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so können Sie als Finder/in Eigentumsanspruch geltend machen.
Der Eigentumsanspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung des Fundbüros geltend zu machen.
Wird diese Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt Kassel selbst Eigentümer dieser Sache.
Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen (§971 BGB). Der gesetzliche Finderlohn beträgt bei Sachen
Institution: | Ordnungsamt - Zentrale Verwaltung |
Anschrift: |
Kurt-Schumacher-Straße 29-31 34117 Kassel |
E-Mail: | fundbuero@kassel.de |
Montag: | 8.30 Uhr - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 Uhr - 12.30 Uhr |
Mittwoch: | 14 Uhr - 17.30 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 Uhr - 12.30 Uhr |
Freitag: | 8.30 Uhr - 12.30 Uhr |
Informationen zu unserer Online-Fundsachenversteigerung bzw. -verkauf, entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link:
Herr Roenie Probst |
Zimmer: | Fundbüro |
Telefon: | 0561 / 787-3066 |
Telefax: | 0561 / 787-3209 |
E-Mail: | roenie.probst@kassel.de |