Besitzen Sie 2 Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse, die Sie nicht gleichzeitig fahren müssen? Dann könnte das Wechselkennzeichen für Sie interessant sein.
Ein Wechselkennzeichen kann für 2 Fahrzeuge einer Fahrzeugklasse zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem von diesen Fahrzeugen geführt werden.
Das Wechselkennzeichen besteht
Mit dieser Regelung wird erreicht, dass das Fahrzeug, mit dem am Straßenverkehr teilgenommen wird, ein vollständiges Kennzeichen führt. Das Fahrzeug, mit dem derzeit nicht am Verkehr teilgenommen wird, bleibt als Kfz mit Wechselkennzeichen identifizierbar, da auf dem fahrzeugbezogenen Kennzeichenteil auch die Buchstaben-Zahlen-Kombination des gemeinsamen Teils in Kleinschrift wiedergegeben ist.
Wechselkennzeichen werden je nach Anbringungsfläche als einzeilige, zweizeilige und Kraftradkennzeichen ausgeführt. Die Ausführung eines verkleinerten zweizeiligen Leichtkraftradkennzeichens als Wechselkennzeichen ist technisch nicht möglich.
Möglich ist das Wechselkennzeichen für:
Es ist nicht möglich, ein Wechselkennzeichen für einen Pkw und ein Motorrad zu verwenden oder mehr als 2 Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen.
Ausgeschlossen vom Wechselkennzeichen sind:
Fahrzeuge mit "H-Kennzeichen" sind hingegen für das Wechselkennzeichen zugelassen.
Voraussetzung
Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel oder im Landkreis Kassel gemeldet.
Verfahrensablauf
Zur Erteilung eines Wechselkennzeichens müssen Sie persönlich vorsprechen. Ihr(e) Fahrzeug(e) muss/müssen nur dann vorgeführt werden, wenn es sich um ein Im- oder Exportfahrzeug handelt.
Weitere Informationen zum SEPA-Lastschriftmandat, entnehmen Sie bitte nachfolgendem Link des Hauptzollamtes Gießen:
Bearbeitungsdauer
Die Änderungen werden sofort in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Die Zuteilung kann nur zu dem Tag erfolgen, an dem Sie oder die von Ihnen bevollmächtigte Person persönlich vorspricht.
Die nachfolgenden Unterlagen sind zusätzlich je Fahrzeug vorzulegen:
Ggf. sind zusätzlich vorzulegen:
Weitere Informationen zum SEPA-Lastschriftmandat, entnehmen Sie bitte nachfolgendem Link des Hauptzollamtes Gießen:
Bitte beachten Sie, dass das Lastschriftmandat zwingend vom Fahrzeughalter unterschrieben werden muss und je Fahrzeug ein Mandat erteilt werden muss.
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Eine genaue Aussage über die anfallenden Gebühren, kann nur durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen erteilt werden.
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Zahlungen sind in bar oder mit Girocard möglich. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
Das Prägen von Kennzeichenschildern ist nicht in den Zulassungsstellen möglich, daher sind diese privat zu beziehen und in den Gebühren nicht berücksichtigt.
Institution: | KFZ-Zulassungstelle Kassel |
Anschrift: |
Ölmühlenweg 4 34123 Kassel |
Institution: | KFZ-Zulassungstelle Baunatal |
Anschrift: |
Harzweg 15 34225 Baunatal |
Institution: | KFZ-Zulassungstelle Hofgeismar |
Anschrift: |
Garnisonstr. 6 34369 Hofgeismar |
Institution: | KFZ-Zulassungstelle Wolfhagen |
Anschrift: |
Ritterstr. 1 / Gebäude B Landratsamt 34466 Wolfhagen |
Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 16.00 Uhr sowie mit zusätzlicher Terminvereinbarung |
Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Samstag: | 09.00 - 12.00 Uhr |
Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 13.30 - 18.00 Uhr |
Montag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 11.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 11.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 11.30 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 11.30 Uhr |
Montag: | 13.30 - 17.00 Uhr |
Montag: | 08.00 - 11.30 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 12.30 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 11.30 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 11.30 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 11.30 Uhr |
Dienstag: | 13.30 - 17.00 Uhr |
Behördennummer (0561) 115
Montag - Freitag: | 7.00 - 18.00 Uhr |
Samstag: | 9.00 - 13.00 Uhr |
Steuer:
Beide Fahrzeuge werden versteuert.
Versicherung:
Beide Fahrzeuge müssen versichert werden. Hier sind günstigere Tarife der Versicherung möglich.
Ordnungswidrigkeiten: