Das Sozialamt vermittelt Wohnungen an Flüchtlinge. Zwischen Flüchtling(en) und Vermieter wird ein Mietvertrag zu den ortsüblichen Mieten (Mietobergrenzen sind zu berücksichtigen) abgeschlossen. Das Sozialamt übernimmt Kautionen in gesetzlich zulässiger Höhe und sichert für die Dauer der Hilfegewährung eine Mietdirektüberweisung zu.
Die Mietobergrenzen sind:
Personen im Haushalt / in der Bedarfsgemeinschaft | Wohnfläche | Grenzwert incl. NK (Neufall) |
1 | bis 50 m² | 393,00 € |
2 | bis 60 m² | 470,00 € |
3 | bis 75 m² | 534,00€ |
4 | bis 87 m² | 639,45 € |
5 | bis 99 m² | 813,00 € |
6 und mehr Personen | Einzelfallentscheidung |
Die Heizkosten werden noch hinzugerechnet.
Voraussetzung:
Sie haben freien Wohnraum in der Stadt Kassel und möchten diesen an Flüchtlinge vermitteln.
Informationen für Vermittlung von Wohnraum im Landkreis Kassel entnehmen sie dem nachfolgenden Link des Landkreises Kassel:
Verfahrensablauf
Es wird zwischen 2 verschiedenen Varianten unterschieden:
1. Haben sie noch keinen direkten Mietvertrag mit dem Flüchtling abgeschlossen, können Sie uns kontaktieren. Wir prüfen Ihre Anfrage im Einzelfall.
2. Wurde direkt mit dem Flüchtling ein Mietvertrag mit Unterstützung durch die Caritas Nordhessen-Kassel e. V abgeschlossen, informieren Sie sich über nachfolgendem Link des Caritasverbandes Nordhessen-Kassel e.V.:
In beiden Fällen wird die Kaution und Miete durch das Sozialamt gezahlt.
Institution: | Sozialamt |
Anschrift: |
Holländische Straße 141 34127 Kassel |
E-Mail: | sozialamt@kassel.de |
ÖPNV: | Fahrplanauskunft |
Stadtplan: | Lage im Stadtplan |
Soziale Beratung der Flüchtlinge:
Die Beratung der Flüchtlinge wird von Sozialarbeitern/innen des Caritasverbandes geleistete. Weitere Informationen entnehmen sie bitte dem nachfolgenden Link des Caritasverbandes Nordhessen-Kassel e.V.
(Unterkünfte für Flüchtlinge) |
Herr Marco Henkel |
Zimmer: | H101 |
Telefon: | 0561 / 787-5118 |
Telefax: | 0561 / 787-885118 |
E-Mail: | marco.henkel@kassel.de |