Das Freizügigkeitsgesetz/EU gilt grundsätzlich nur für Angehörige von Staaten, die der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören. Es kann aber auch für Ausländerinnen und Ausländer gelten, die eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, so genannte Drittstaatler, wenn sie Familienangehörige von EU- oder EWR-Staatlern sind.
EU- oder EWR-Staaten
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Bestimmte Familienangehörigen aus "Drittstaaten" erhalten eine
Voraussetzungen
Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Die Gebühren werden an einem Kassenautomaten direkt bei der Antragstellung eingezahlt. Der Automat akzeptiert Münzen und Banknoten bis zu einem Nennwert von 100 €. Der Automat wechselt.
Die Zahlung mit einer Girocard ist möglich.
Die Ausstellung der Aufenthaltskarte dauert etwa fünf Wochen. Bitte beantragen Sie sie daher rechtzeitig.
Institution: | Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel |
Anschrift: |
Kurt-Schumacher Straße 29 34117 Kassel |
E-Mail: | zuwanderung@kassel.de |
ÖPNV: | Fahrplanauskunft |
Stadtplan: | Lage im Stadtplan |
Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Mittwoch: | 14.00 - 17.30 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Behördennummer (0561) 115
Montag - Freitag: | 7.00 - 18.00 Uhr |
Samstag: | 9.00 - 13.00 Uhr |
Was bei Einreise und Aufenthalt in Deutschland noch zu beachten ist, haben wir in einer Übersicht für Sie zusammengestellt: