Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Nach dem Meldegesetz dürfen die schutzwürdigen Belange eines Bürgers (z. B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch eine Melderegisterauskunft grundsätzlich nicht beeinträchtigt werden.
Tipp: Wenn Sie nur die Weitergabe Ihrer Daten
verhindern möchten, beantragen Sie eine Übermittlungssperre. Weitere Informationen erhalten Sie in nachfolgendem Link:
Voraussetzungen
Sie sind in der Stadt Kassel mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet
Verfahrensablauf
Sie haben mehrere Möglichkeiten die Auskunftssperre zu beantragen:
per E-Mail: buergerbuero@kassel.de
per Post: Bürgeramt Kassel, Bürgerbüro, Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel
per Fax: 0561 787-2057
persönliche Vorsprache
Für die schriftliche Beantragung legen Sie bitte eine gut lesbare Kopie Ihres Ausweises bei.
Bearbeitungsdauer
Nach individueller Prüfung wird die Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen. Darüber erhalten Sie dann eine schriftliche Benachrichtigung.
Auskunftssperren sind kostenfrei. [*]
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden. [*]
Institution: | Einwohnerservice (Bürgerbüro) |
Anschrift: |
Obere Königsstraße 8 34117 Kassel |
ÖPNV: | Fahrplanauskunft |
Stadtplan: | Lage im Stadtplan |
Anmerkung: | Informationen zu unserem Standort, zu Öffnungszeiten und zur Terminvereinbarung finden sie unter folgendem Link: Einwohnerservice (Bürgerbüro) |
Sie haben keine Lust zu warten? Dann vereinbaren Sie doch einen Termin mit uns!
Termine können Sie für Montag bis Samstag buchen. Die Sprechzeiten am Montag, Mittwoch und Samstag sind ausschließlich unseren Terminkunden vorbehalten. Am Dienstag, Donnerstag und Freitag sind wir auch ohne Terminvereinbarung in den allgemeinen Sprechzeiten für Sie da.
Termine können Sie über nachfolgenden Link
oder auch gerne telefonisch (siehe Rubrik "Wen können Sie anrufen?") vereinbaren.
Montag: | 8.00 - 18.00 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung! |
Dienstag: | 8.00 - 14.00 Uhr |
Mittwoch: | 8.00 - 18.00 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung! |
Donnerstag: | 8.00 - 14.00 Uhr |
Freitag: | 8.00 - 12.30 Uhr |
Samstag: | 9.00 - 12.00 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung! |
Wir bieten allen Studierenden, Beschäftigten und Wissenschaftlern der Universität Kassel unser Serviceangebot in den Räumlichkeiten der Uni an.
Mittwoch: | 8.30 - 12.00 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung! |
Bitte vereinbaren Sie vorab über die "Erstinformation Studium" oder telefonisch (siehe Rubrik "Wen können Sie anrufen?") einen Termin für Ihre Vorsprache!
Behördennummer (0561) 115
Montag - Freitag: | 7.00 - 18.00 Uhr |
Samstag: | 9.00 - 13.00 Uhr |