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Verpflichtungserklärung für einen langfristigen Aufenthalt (mehr als 3 Monate) clear

Beschreibung der Leistung

Grundsätzlich muss der Lebensunterhalt von Ausländern, die beabsichtigen, sich langfristig (mehr als 3 Monate) im Bundesgebiet aufzuhalten, gesichert sein.

Die Finanzierung des Aufenthaltes kann z.B. durch eigenes Vermögen, eine Bankbürgschaft oder eine Verpflichtung naher Verwandter gegenüber der deutschen Auslandsvertretung nachgewiesen werden.

Eine weitere Möglichkeit zur Finanzierung des Aufenthaltes ist, dass eine andere Person (Verpflichtungsgeber) mit ausreichendem Einkommen eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde abgibt.

Dies kann z.B. erforderlich sein bei

  1. einem Aufenthalt als Au-Pair

  2. einer Visumbeantragung für die Einreise zur Eheschließung

  3. einem Aufenthalt zur Ausbildung bzw. Studium


Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit oder für die Ausreise der/des Ausländerin/Ausländers aufgewendet werden. Die Haftung besteht für die gesamte Zeit des Aufenthaltes im Bundesgebiet.

Um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können, muss das Einkommen des Verpflichtungsgebers so hoch sein, dass sie und die in ihrer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sowie die Person, zugunsten der eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird, keinen Anspruch auf staatliche Leistungen zum Lebensunterhalt (z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe) haben. Es muss darüberhinaus ein ausreichender pfändbarer Betrag im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen vorhanden sein. 

Die genaue Höhe des erforderlichen Einkommens wird im Einzelfall berechnet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen werden für die Berechnung benötigt:

  1. Nachweise über sämtliche Einkünfte aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen (Arbeitsbescheinigung, die letzten 6 Verdienstabrechnungen);
    bei Selbständigen: letzter Steuerbescheid oder Bescheinigung des Steuerberaters über das (voraussichtliche) Nettoeinkommen

  2. Nachweise über vorhandenes Vermögen (sofern kein ausreichendes Einkommen vorhanden ist)

  3. Nachweise über sämtliche Zahlungsverpflichtungen aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen

  4. Mietvertrag oder Kaufvertrag der aktuellen Wohnung

  5. gültiger Ausweis

Was kostet die Dienstleistung?

Für die Entgegennahme und Prüfung einer Verpflichtungserklärung werden Gebühren in Höhe von 25 Euro erhoben.

Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?

Wo finden Sie uns?

Institution:Gemeinsame Ausländerbehörde für Stadt und Landkreis Kassel
Anschrift: Kurt-Schumacher-Straße 29
34117 Kassel
E-Mail: auslaenderbehoerde@kassel.de
ÖPNV: Fahrplanauskunft
Stadtplan:Lage im Stadtplan

Wie sind die Öffnungszeiten?


Offene Sprechzeit

Montag: 8.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 12.30 Uhr

Sprechzeit nur mit vorheriger Terminvereinbarung

Dienstag: 8.30 - 12.30 Uhr
Mittwoch: 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag: 8.30 - 12.30 Uhr
Termine bitte telefonisch mit dem Servicecenter oder am Info-Schalter bei persönlicher Vorsprache vereinbaren!

Wen können Sie anrufen?

Einheitliche Behördenrufnummer: 115
oder Servicetelefon: 0561 / 787-787

Montag-Freitag: 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag: 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr

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