Ab dem 01.09.2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert
Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:
Voraussetzungen
Der Aufenthaltstitel muss mindestens einen Monat gelten.
[*]
Der eAT wird als separates Dokument ausgestellt. Er ist aber kein Passersatz. Er dient nur dazu, den aufenthaltsrechtlichen Status zu dokumentieren und ist grundsätzlich nur gültig im Zusammenhang mit einem gültigen, anerkannten Pass oder Passersatz.
Die aktuellen Aufenthaltstitel bleiben (bis längstens 31. August 2021) gültig. Sie müssen erst dann einen eAT beantragen, wenn
Welche Unterlagen Sie für die Erteilung oder Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels vorlegen müssen, erfahren Sie unter den einzelnen Dienstleistungen zu dem beabsichtigten Aufenthaltszweck.
Sofern Sie selbst an der Abholung gehindert sind, kann eine bevollmächtigte Person für Sie den eAT abholen. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen und Ihren alten und neuen Pass mitbringen. Eine entsprechende Vollmacht steht Ihnen auf dieser Seite unter Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken zur Verfügung.
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Die erheblich höheren Kosten zur Herstellung des eAT haben zu einer Gebührenanhebung geführt:
In bestimmten Fällen kann eine Ermäßigung oder Befreiung gewährt werden. Bringen Sie ggf. den Bescheid des Sozialamtes/Jobcenters mit.
| Institution: | Gemeinsame Ausländerbehörde für Stadt und Landkreis Kassel |
| Anschrift: |
Kurt-Schumacher-Straße 29 34117 Kassel |
| E-Mail: | auslaenderbehoerde@kassel.de |
| ÖPNV: | Fahrplanauskunft |
| Stadtplan: | Lage im Stadtplan |
Einheitliche Behördenrufnummer: 115
oder Servicetelefon: 0561 / 787-787
| Montag-Freitag: | 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Samstag: | 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr |
Da auf dem Chip Fingerabdrücke gespeichert werden, müssen alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, persönlich vorsprechen. Wenn alle Voraussetzungen zur Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt sind, wird der eAT bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt.
Frühestens 5 Wochen nach Beantragung des eAT können Sie bei der Ausländerbehörde zu folgenden Zeiten am Informationsschalter Ihren eAT abholen:
| Dienstag: | 8.00 - 12.30 Uhr |
| Mittwoch: | 14.00 - 17.30 Uhr |
| Freitag: | 8.00 - 12.30 Uhr |
Mitzubringen sind in der Regel der alte und neue Pass, ggf. eine erhaltene Fiktionsbescheinigung und noch zu zahlende Gebühren.
Bei Minderjährigen erhalten die Eltern einen Brief der Ausländerbehörde mit allen notwendigen Informationen, wann der eAT abgeholt werden kann.
Sie können einen befristeten Aufenthaltstitel für die Dauer der Auslandsreise in den neuen Pass erhalten.
Die Gebühr beträgt 10 €.
Sie können sich auch telefonisch an den Bürgerservice des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wenden. Der Bürgerservice ist unter der Telefonnummer 0180 - 1 33 33 33 von Montag bis Freitag in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr erreichbar. (3,9 ct/Minute aus dem Festnetz, aus dem Mobilfunknetz maximal 42 ct/Minute, auch aus dem Ausland erreichbar).
Behördenrufnummer 115 oder
Servicetelefon 0561 787-787.
Werktags von 7 bis 18 Uhr,
samstags von 9 bis 13 Uhr.
Servicecenter Kassel