Wenn Sie Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei sind, können Sie diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen. [*]
A C H T U N G:
Die Vorlage von Gutachten ist bei gültiger Dienstfahrerlaubnis entbehrlich!
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich!
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Verwaltungsgebühr von insgesamt 42,60 €
Es besteht auch die Möglichkeit den neuen Führerschein sich nach Hause per Post direkt zuschicken zu lassen ("Direktversand").
Hierfür wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 4,84 € erhoben.
§§ 26, 27 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) [*]
Institution: | Fahrerlaubniswesen |
Anschrift: |
Kurt-Schumacher-Straße 31 34117 Kassel |
ÖPNV: | Fahrplanauskunft |
Stadtplan: | Lage im Stadtplan |
Wartebereich: | 3. Etage, Zimmer 312 |
Montag: | 8.30 – 12.30 Uhr und 14 – 16.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Mittwoch: | 14 - 17.30 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Termine können Sie über nachfolgenden Link
oder auch gerne telefonisch (siehe Rubrik "Wen können Sie anrufen?") vereinbaren.
Behördennummer (0561) 115
Montag - Freitag: | 7.00 - 18.00 Uhr |
Samstag: | 9.00 - 13.00 Uhr |