Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen, gleichgültig ob es sich um ein wildlebendes oder in menschlicher Obhut gehaltenes Tier handelt.
Das Tierschutzgesetzes dient dem Schutz aller Tiere. Wirbeltiere stehen unter einem besonderen Schutz.
Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, die innerhalb des Gebietes der Stadt Kassel festgestellt wurden, können beim Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit angezeigt werden. Die betreffenden Tierhaltungen werden zeitnah amtlich überprüft.
Der Deutsche Tierschutzbund e.V. bietet auf seiner Webseite zu verschiedenen Tierschutzthemen (u.a. Tierhaltung) Informationsbroschüren an.
Auch die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. stellt zahlreiche Merkblätter zur Verfügung.
Auf Grund des Tierschutzgesetzes unterliegen bestimmte Tierhaltungen der Aufsicht durch das Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit.
Zum Beispiel:
Einige Tätigkeiten im Umgang mit Tieren bedürfen der Erlaubnis des Amtes Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit.
Erlaubnispflichtig (§ 11 Tierschutzgesetz) sind zum Beispiel:
Voraussetzung:
Eine Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die verantwortliche Person sachkundig und zuverlässig ist und die für die Tätigkeit dienenden Räume und Einrichtungen den Anforderungen des Tierschutzes entsprechen.
Institution: | Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit |
Anschrift: |
Kurt-Schumacher-Straße 31 34117 Kassel |
ÖPNV: | Fahrplanauskunft |
Stadtplan: | Lage im Stadtplan |
Herr Hannes Focht |
Zimmer: | 206 |
Telefon: | 0561 / 787-3333 |
Telefax: | 0561 / 787-3335 |
E-Mail: | hannes.focht@kassel.de |