Zur Aufstellung von Plakatständern ohne kommerzielle bzw. gewerbliche Werbung ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Die Erlaubnis wird aufgrund eines formlosen schriftlichen Antrages und gegen Entrichtung einer Sondernutzungsgebühr erteilt. Die Erlaubnis ist gegen Empfangbekenntnis im Ordnungsamt abzuholen. Die Gebühr ist bei der Abholung der Erlaubnis zu entrichten. Der Antrag ist mindestens drei Werktage vor dem gewünschten Plakatierungstermin einzureichen. Ein Plakat ist dem Antrag beizufügen.
Folgende Mindestangaben müssen enthalten sein:
Hinweise:
In der Fußgängerzone der Innenstadt und den angrenzenden Bereichen (im Innenring) sind keine Plakatierungen erlaubt!
Die Erlaubnis beinhaltet Auflagen (Regelungen) die für die Aufstellung der Plakatträger verbindlich sind. Wird gegen diese Auflagen verstoßen, kann ein Ordnungswidrigkeits-verfahren gegen den Erlaubnisinhaber eingeleitet werden. Bei schwerwiegenden Verstößen erfolgt die sofortige Entfernung der betreffenden Plakate gegen Kostenerstattung durch das Ordnungsamt.
0,10 EUR pro Plakatständer und Tag / Mindestgebühr 10,00 EUR
Hessisches Straßengesetz in Verbindung mit der Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Kassel
Institution: | Ordnungsamt - Ordnungs- Aufsichtsangelegenheiten |
Anschrift: |
Kurt-Schumacher-Straße 29-31 34117 Kassel |
E-Mail: | ordnungsamt@kassel.de |
ÖPNV: | Fahrplanauskunft |
Stadtplan: | Lage im Stadtplan |
Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Mittwoch: | 14.00 - 17.30 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Herr Mario Töpfer |
Zimmer: | 213 |
Telefon: | 0561 / 787-3126 |
Telefax: | 0561 / 787-3209 |
E-Mail: | mario.toepfer@kassel.de |