Die Impfung gegen Keuchhusten sollte im zweiten Lebensmonat beginnen und besteht aus vier Injektionen. Diese werden auch meist in Kombinationen mit anderen Impfstoffen verabreicht.
Nach durchgemachter Erkrankung bzw. einer Impfung besteht keine lebenslange Immunität. Häufig können kleine Kinder die Eltern oder Großeltern anstecken. Diese erkranken oft nur unauffällig mit einer vermeintlichen hartnäckigen Bronchitis, können jedoch wiederum ungeimpfte Kinder anstecken.
Um für die Säuglinge einen noch höheren Schutz zu erreichen, sollen inzwischen auch enge Kontaktpersonen wie Eltern, Geschwister, Großeltern und Betreuer des Kindes geimpft werden. Sinnvollerweise sollten auch Frauen vor Eintritt einer Schwangerschaft geimpft werden. Falls dies jedoch nicht möglich ist, sollte die Impfung nach der Geburt des Kindes so schnell wie möglich nachgeholt werden. Andere Kontaktpersonen sollten nach Möglichkeit vier Wochen vor der Geburt des Kindes geimpft werden.
Die Impfungen sind kostenpflichtig. Die Preise können Sie bei den zuständigen Mitarbeitern der Impfabteilung erfragen.
Behördenrufnummer 115 oder
Servicetelefon 0561 787-787.
Werktags von 7 bis 18 Uhr,
samstags von 9 bis 13 Uhr.
Servicecenter Kassel