Ziel der Ausbildungsförderung nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. [*]
Zuständig sind in der Regel die Städte und Landkreise, wo die Eltern der AntragstellerInnen ihren Wohnsitz haben. Ausnahmen gibt es unter anderem beim Kolleg, Abendgymnasium und bei Verheirateten.
Berufsausbildungsbeihilfe -BAB-
| Montag: | 9.00 - 10.30 Uhr |
| Mittwoch: | 9.00 - 10.30 Uhr |
| Freitag: | 9.00 - 10.30 Uhr |
Servicetelefon 0561 787-787. Werktags von 7 bis 18 Uhr, samstags von 9 bis 13 Uhr.
Servicenter Kassel
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