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BAföG clear

Beschreibung der Leistung

Ziel der Ausbildungsförderung nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. [*]

An welche Behörde bzw. Institution muss ich mich wenden?

BAföG für Schüler

  • für den Besuch an allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen und Abendschulen sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

BAföG für Studierende

  • für den Besuch an Fachschulen, Abendgymnasien und Kollegs sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

 

Zuständig sind in der Regel die Städte und Landkreise, wo die Eltern der AntragstellerInnen ihren Wohnsitz haben. Ausnahmen gibt es unter anderem beim Kolleg, Abendgymnasium und bei Verheirateten.

BAföG für Studenten

  • bei einem Studium an Universitäten oder an anderen Hochschulen liegt die Zuständigkeit bei den Studentenwerken am Studienort.

Hinweis!

Berufsausbildungsbeihilfe -BAB-

  • Für Auszubildende in einer betrieblichen Ausbildung (z. B. Frisör/in, Konditor/in, Maler/in) sind die Agenturen für Arbeit zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf BAföG,
  • schulisch/beruflicher Werdegang,
  • Schulbescheinigung nach § 9 BAföG,
  • Einkommenssteuererklärung der Eltern,
  • Einkommensnachweise der Schülerin / des Schülers, seiner Eltern und eventuell des Ehegatten

Wie sind die Öffnungszeiten?


Montag: 9.00 - 10.30 Uhr
Mittwoch: 9.00 - 10.30 Uhr
Freitag: 9.00 - 10.30 Uhr
offene Sprechzeit oder nach Terminvereinbarung.

Was ist noch wichtig?

*Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. URL: http://hessenfinder.hessen.de [^] [Stand: 13.04.2010]
Bürgerservice der Stadt Kassel

Wir lieben Fragen


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