Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück.
In bebauten Gebieten beinhalten die Bodenrichtwerte nur den Wert, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Bodenrichtwerte werden in der Regel für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, z.B.:
Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung mindestens alle zwei Jahre ermittelt und beschlossen.
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Schriftliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche. Der Bodenrichtwert orientiert sich an einem Grundstück, dessen wertbeeinflussende Umstände für diese Bodenrichtwertzone typisch sind. Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Richtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Umständen - wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt - bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Angaben zu Vergleichspreisen bei Grundstücken wie Wohnbauland, Ackerland, Grünland, Gartenland und Grabelandflächen.
Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre mit Stichtag 01.01. eines geraden Jahres neu festgesetzt.
Verkauf von Bodenrichtwertkarten in digitaler und analoger Form.
Ausschnitt Richtwertkarte 1:25000
Ausschnitt Richtwertkarte 1:10000
Formlose Anfrage mit individuellen Angaben zu der betreffenden Immobilie je nach Objektart; die Anfragen werden umgehend beantwortet. Die Auskünfte werden bei Vorsprache mündlich, ansonsten schriftlich erteilt. Die Bodenrichtwertkarte kann während der Öffnungszeiten des Rathauses im Flur des 7. Stockwerkes zwischen den Zimmern K717 und K719 kostenlos eingesehen werden.
Die Online-Recherche der Bodenrichtwerte in BORIS Hessen ist kostenfrei.
Für Bodenrichtwertauskünfte und Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte werden Gebühren nach der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB) erhoben.
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Gemäß Durchführungsverordnung zum BauGB.
Richtwertkarte (Analoge Form)
1:10 000, farbig, plano 60,00 Euro; Best.-Nr.: 62070
und
1:25000, 4-farbig, gefaltet 50,00 Euro; Best.-Nr.: 62071
Richtwertkarte (Digitale Form)
DVD 80,00 Euro; Best.-Nr.: 62082
Immobilienmarktbericht
20,00 Euro; Best.-Nr.: 62072
zuzüglich Versandkosten.
Richtwertauskunft (schriftlich)
20,00 Euro
| Montag: | 9.00 - 15.00 Uhr |
| Dienstag: | 9.00 - 15.00 Uhr |
| Mittwoch: | 9.00 - 15.00 Uhr |
| Donnerstag: | 9.00 - 15.00 Uhr |
| Freitag: | 9.00 - 12.30 Uhr |
Servicetelefon 0561 787-787. Werktags von 7 bis 18 Uhr, samstags von 9 bis 13 Uhr.
Servicenter Kassel
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