Beschreibung der Leistung
Ein/e Ausländer/in kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
Für jede Person ab dem 16. Lebensjahr muss ein eigener Antrag gestellt werden. Bitte klären Sie zunächst in einem Beratungsgespräch Ihre persönlichen Einbürgerungsmöglichkeiten sowie die einzureichenden Unterlagen. Hierfür benötigen wir Ihren Pass und die Aufenthaltsgenehmigung. Zur Antragsabgabe ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Einen kurzen Überblick über die wesentlichen Einbürgerungsvoraussetzungen können Sie der nachfolgenden nicht abschließenden Auflistung entnehmen.
Einbürgerungsvoraussetzungen:
8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (kürzere Zeiten in Ausnahmefällen möglich) oder
3 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt bei Ehegatten/Lebenspartner Deutscher (Einkommensverhältnisse maßgeblich)
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (z.B. Schul-, Studien- oder Berufsabschluss, Zertifikat Deutsch B1)
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
- Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis ( nicht gem. §§ 16, 17, 20, 22, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes)
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
An welche Behörde bzw. Institution muss ich mich wenden?
Einbürgerungsanträge werden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.
Einbürgerungsbehörden sind in Hessen die drei Regierungspräsidien: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel
[*]
Die Stadt Kassel ist nur für Einwohner der Stadt Kassel zuständig (nicht Landkreis Kassel). Hier können Sie sich beraten lassen, Ihre Anträge abgeben und später die Einbürgerungsurkunde abholen. Die Entscheidung über einen Einbürgerungsantrag trifft jedoch das Regierungspräsidium Kassel.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Pass des Einbürgerungsbewerbers
Formulare
Was kostet die Dienstleistung?
Die
Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255 Euro, für miteinzubürgernde
minderjährige Kinder bei 51 Euro. [*]
Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
Wo finden Sie uns?
| Institution: |
Haupt- und Bürgeramt, Staatsangehörigkeitsfragen und Namensänderungen |
| Anschrift: |
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
|
| Telefon: |
0561-787-3151 |
| Telefax: |
0561-787-4097 |
| ÖPNV: |
Fahrplanauskunft |
| Stadtplan: |
Lage im Stadtplan |
Wie sind die Öffnungszeiten?
| Montag: |
8.30 - 12.30 Uhr |
| Dienstag: |
8.30 - 12.30 Uhr |
| Mittwoch: |
14.00 - 17.30 Uhr |
| Donnerstag: |
8.30 - 12.30 Uhr |
| Freitag: |
8.30 - 12.30 Uhr |
Was ist noch wichtig?
Persönliche Vorsprache ist nur zur Antragsabgabe und Abholung der Einbürgerungsurkunde notwendig
Wer ist für Sie zuständig?
(Einbürgerung):
Frau Anna Felber
Rathaus
Zimmer H102
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Tel: 0561 / 787-3023
Fax: 0561 / 787-883151
E-Mail:
anna.felber@stadt-kassel.de
Frau Elke Hankel
Rathaus
Zimmer H103
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Tel: 0561 / 787-3151
Fax: 0561 / 787-883151
E-Mail:
elke.hankel@stadt-kassel.de
Frau Petra Schmitz
Rathaus
Zimmer H101
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Tel: 0561 / 787-3135
Fax: 0561 / 787-883151
E-Mail:
petra.schmitz@stadt-kassel.de
Frau Margit Terme
Rathaus
Zimmer H101
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel
Tel: 0561 / 787-3031
Fax: 0561 / 787-883151
E-Mail:
margit.terme@stadt-kassel.de