Ein/e Ausländer/in kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
Für jede Person ab dem 16. Lebensjahr muss ein eigener Antrag gestellt werden. Bitte klären Sie zunächst in einem Beratungsgespräch Ihre persönlichen Einbürgerungsmöglichkeiten sowie die einzureichenden Unterlagen. Hierfür benötigen wir Ihren Pass und die Aufenthaltsgenehmigung. Zur Antragsabgabe ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Einen kurzen Überblick über die wesentlichen Einbürgerungsvoraussetzungen können Sie der nachfolgenden nicht abschließenden Auflistung entnehmen.
8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (kürzere Zeiten in Ausnahmefällen möglich) oder
3 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt bei Ehegatten/Lebenspartner Deutscher (Einkommensverhältnisse maßgeblich)
Einbürgerungsanträge werden von den Städten und Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern, ansonsten vom Landkreis entgegengenommen. Dort findet auch eine Erstberatung statt.
Einbürgerungsbehörden sind in Hessen die drei Regierungspräsidien: Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen, Regierungspräsidium Kassel
[*]
Die
Regelgebühr für eine Einbürgerung liegt bei 255 Euro, für miteinzubürgernde
minderjährige Kinder bei 51 Euro. [*]
| Institution: | Haupt- und Bürgeramt, Staatsangehörigkeitsfragen und Namensänderungen |
| Anschrift: |
Obere Königsstraße 8 34117 Kassel |
| Telefon: | 0561-787-3151 |
| Telefax: | 0561-787-4097 |
| ÖPNV: | Fahrplanauskunft |
| Stadtplan: | Lage im Stadtplan |
| Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
| Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
| Mittwoch: | 14.00 - 17.30 Uhr |
| Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
| Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Servicetelefon 0561 787-787. Werktags von 7 bis 18 Uhr, samstags von 9 bis 13 Uhr.
Servicenter Kassel
Die Formulare sind für den Adobe Reader optimiert:
Download Acrobat Reader