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Wohngeld clear

Beschreibung der Leistung

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser [*]


Wichtige Ausnahme

Ab 1. Januar 2005 haben Empfänger von Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz usw.) keinen Anspruch auf Wohngeld, sofern bei der Bemessung dieser Leistungen die Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.

 

Was ist neu ab 1. Januar 2009?

Neuer Haushaltsbegriff

Neu ist, dass nicht nur Familienangehörige, sondern alle Personen in einem Haushalt, die miteinander verwandt sind oder in einer sonstigen Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben, bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden.

Ab dem 1. Januar 2009 gilt nur noch ein nach der Mietenstufe der Gemeinde und nach der Haushaltsgröße gestaffelter Miethöchstbetrag. Die bisherige Differenzierung nach dem Baualter und der Ausstattung entfällt. Der neue Miethöchstbetrag für alle Haushalte ist um zehn Prozent höher als der bisher höchste Miethöchstbetrag (siehe Tabelle).

Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Mietenstufe III

1 330
2 402
3 479
4 556
5 638
Mehrbetrag für jedes weitere anzurechnende Haushaltsmitglied 77

Seit dem 01. Januar 2011 werden bei der Wohngeldberechnung keine Heizkosten mehr berücksichtigt.

Das Antragsformular erhalten Sie zum Download als PDF-Datei weiter unten auf der Seite oder bei der Wohngeldbehörde. Dort können Sie auch weitere Auskünfte erhalten, sofern Sie noch Fragen oder Zweifel haben.

Hier können Sie vorab berechnen, ob ein Wohngeldanspruch bestehen könnte:

Welche Unterlagen werden benötigt?


Mietzuschuss

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Gewährung von Mietzuschuss
  • Nachweise über alle Einnahmen aller zum Haushalt gehörenden Personen
  • Miet- oder Nutzungsvertrag
  • bei Bedarf werden weitere Nachweise nach Eingang des Antrages angefordert

Lastenzuschuss

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Gewährung von Lastenzuschuss
Die Formulare stehen teilweise als PDF-Dateien zum Download bereit oder werden auf Anfrage ausgehändigt, in diesem Zusammenhang werden die erfoderlichen Nachweise angefordert.

Welche Formulare werden benötigt?


Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?

  • Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Wohngeldverordnung (WoGV)
  • Verwaltungsvorschrift zum WoGG (WoGVwV)

Wo finden Sie uns?

Institution: Stadt Kassel - Sozialamt
Anschrift: Obere Königsstr. 8
34112 Kassel

Wie sind die Öffnungszeiten?


Montag: 9.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch: 9.00 - 11.30 Uhr
Freitag: 9.00 - 11.30 Uhr
oder nach vorheriger Terminvereinbarung

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen finden Sie in der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter "Wohngeld"  veröffentlichten Internetseite.

Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind. [*]

Wer ist für Sie zuständig?


(Buchstabe A - B):
Herr Klaus Schiemank

Rathaus
Zimmer K622
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Tel: 0561 / 787-6190
Fax: 0561 / 787-6044
E-Mail: wohngeld@stadt-kassel.de

(Buchstabe C - Fi):
Frau Silke Schweng

Rathaus
Zimmer K613
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Tel: 0561 / 787-6260
Fax: 0561 / 787-6044
E-Mail: wohngeld@stadt-kassel.de

(Buchstabe Fj - Her):
Herr Gunter Krantz

Rathaus
Zimmer K613
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Tel: 0561 / 787-6106
Fax: 0561 / 787-6044
E-Mail: wohngeld@stadt-kassel.de

(Buchstabe Kj - Mek):
Herr Ingo Hartmann

Rathaus
Zimmer K621a
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Tel: 0561 / 787-6169
Fax: 0561 / 787-6044
E-Mail: wohngeld@stadt-kassel.de

(Buchstabe Mel - P):
Frau Martina Clobes

Rathaus
Zimmer K616
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Tel: 0561 / 787-6192
Fax: 0561 / 787-6044
E-Mail: wohngeld@stadt-kassel.de

(Buchstabe Q - Sch):
Frau Evelyn Emde

Rathaus
Zimmer K616
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Tel: 0561 / 787-6263
Fax: 0561 / 787-6044
E-Mail: wohngeld@stadt-kassel.de

(Buchstabe Sci - Tom):
Herr Helmut Hartung

Rathaus
Zimmer K620
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Tel: 0561 / 787-6117
Fax: 0561 / 787-6044
E-Mail: wohngeld@stadt-kassel.de

(Buchstabe Ton - Z):
Frau Katrin Keil

Rathaus
Zimmer K620
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Tel: 0561 / 787-6264
Fax: 0561 / 787-6044
E-Mail: wohngeld@stadt-kassel.de

(Buchstaben Hes - Ki):
Frau Angelika Mol

Rathaus
Zimmer K621a
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Tel: 0561 / 787-6111
Fax: 0561 / 787-6044
E-Mail: wohngeld@stadt-kassel.de

(Lastenzuschuss A - Z):
Herr Manfred Finis

Rathaus
Zimmer K624
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

Tel: 0561 / 787-6049
Fax: 0561 / 787-6044
E-Mail: wohngeld@stadt-kassel.de

Verwandte Dienstleistungen:

*Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. URL: http://hessenfinder.hessen.de [^] [Stand: 10.02.2010]
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