Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser [*]
Ab 1. Januar 2005 haben Empfänger von Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz usw.) keinen Anspruch auf Wohngeld, sofern bei der Bemessung dieser Leistungen die Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.
Was ist neu ab 1. Januar 2009?
Neuer Haushaltsbegriff
Neu ist, dass nicht nur Familienangehörige, sondern alle Personen in einem Haushalt, die miteinander verwandt sind oder in einer sonstigen Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben, bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden.
Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder |
Mietenstufe III |
| 1 | 330 |
| 2 | 402 |
| 3 | 479 |
| 4 | 556 |
| 5 | 638 |
| Mehrbetrag für jedes weitere anzurechnende Haushaltsmitglied | 77 |
Seit dem 01. Januar 2011 werden bei der Wohngeldberechnung keine Heizkosten mehr berücksichtigt.
Das Antragsformular erhalten Sie zum Download als PDF-Datei weiter unten auf der Seite oder bei der Wohngeldbehörde. Dort können Sie auch weitere Auskünfte erhalten, sofern Sie noch Fragen oder Zweifel haben.
Hier können Sie vorab berechnen, ob ein Wohngeldanspruch bestehen könnte:
| Institution: | Stadt Kassel - Sozialamt |
| Anschrift: |
Obere Königsstr. 8 34112 Kassel |
| Montag: | 9.00 - 11.30 Uhr |
| Mittwoch: | 9.00 - 11.30 Uhr |
| Freitag: | 9.00 - 11.30 Uhr |
Ausführliche Informationen finden Sie in der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter "Wohngeld" veröffentlichten Internetseite.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind. [*]
Servicetelefon 0561 787-787. Werktags von 7 bis 18 Uhr, samstags von 9 bis 13 Uhr.
Servicenter Kassel
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