Wenn Sie die Verleihung von Geld gegen die Verpfändung von beweglichen Gegenständen gewerblich ausführen wollen, benötigen Sie eine Pfandleihererlaubnis. Ebenso benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie Pfandgeschäfte vermitteln, indem Sie die Ihnen übergebenen Sachen auf Ihren Namen bei einem Pfandleiher oder in einem öffentlichen Leihhaus verpfänden und die erhaltenen Darlehen an Ihre Auftraggeber abführen wollen. Daneben müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. [*]
Der Antrag ist rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit zu stellen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 5 - 6 Wochen. Bei Antragstellung sind 50% der Gebühr (siehe unten) bar oder mit Scheck zu zahlen.
Unterlagen werden auf telefonische Anfrage zugesandt.
Wenden Sie sich an die Stadt/Gemeinde (Ordnungsamt).
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ergänzende Hinweise
* Wichtig:
Geben Sie beim Beantragen von Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister den Verwendungszweck 'Erteilen einer Pfandleiher-Erlaubnis § 34 GewO' an.
** Vollstreckungsportal
Damit Sie eine Selbstauskunft erhalten können, müssen Sie sich online beim zentralen Vollstreckungsregister (www.vollstreckungsportal.de) registrieren lassen. Legen Sie uns die Selbstauskunft nach Erhalt vor.
*** Bescheinigung über die Insolvenzfreiheit
Sie erhalten diese Auskunft bei dem Insolvenzgericht, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt bzw. in den letzten fünf Jahren lag.
Auskunft über das zuständige Gericht erhalten Sie unter http://www.justiz.de/OrtsGerichtsverzeichnis/index.php
Es werden Gebühren in Höhe von 306,00 Euro - 1.428,00 Euro erhoben. [*]
Die Gebühr für die Dienstleistung beträgt 1.000,00 EURO (Stand: August 2004).
Bei Abgabe des Antrags sind 50% der Gebühr als Vorschuss zu zahlen.
Keine. [*]
Institution: | Ordnungsamt - Ordnungs- Aufsichtsangelegenheiten |
Anschrift: |
Kurt-Schumacher-Straße 29-31 34117 Kassel |
E-Mail: | ordnungsamt@kassel.de |
ÖPNV: | Fahrplanauskunft |
Stadtplan: | Lage im Stadtplan |
Montag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Mittwoch: | 14.00 - 17.30 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Freitag: | 8.30 - 12.30 Uhr |
Herr Frank Fricke |
Zimmer: | 214 |
Telefon: | 0561 / 787-3134 |
Telefax: | 0561 / 787-3055 |
E-Mail: | frank.fricke@kassel.de |