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Wunschkennzeichen für Kraftfahrzeuge und Anhänger clear

Beschreibung der Leistung

Seit einigen Jahren ist es möglich, ein Wunschkennzeichen zu erhalten. Viele Zulassungsstellen bieten inzwischen die Möglichkeit, sich ein Wunschkennzeichen aus einem von der jeweiligen Zulassungsbehörde eingestellten Kennzeichenpool online unabhängig von Öffnungszeiten das passende Kennzeichen auswählen.

Es können reserviert werden Kennzeichen für

  • PKW / LKW,
  • Motorrad sowie
  • Saison- und Oldtimerkennzeichen
     

Verfahrensablauf Online-Vormerkung:
Suchen Sie sich Ihr Wunschkennzeichen aus. Sofern das Kennzeichen noch frei ist, wird nach Eingabe des Namens und gegebenenfalls der Adressdaten das Kennzeichen für einen bestimmten Zeitraum reserviert. Über die Reservierung erhalten Sie eine Bestätigung. Drucken Sie diese Bestätigung aus und legen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges mit vor.
Im Übrigen beachten Sie bitte die Vorgaben der zuständigen Zulassungsbehörde.

Achtung:
Bei der Internetreservierung besteht kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des reservierten Kennzeichens; deshalb sollten Sie die Kennzeichenschilder nur dann vorab beschaffen, wenn sich aus der Bestätigung der Zulassungsbehörde unzweifelhaft ergibt, dass Ihnen das reservierte Kennzeichen auch tatsächlich zugeteilt werden wird. [*]

Bitte nutzen Sie für die  Reservierung eines Wunschkennzeichen immer unseren Onlineservice

Umlaute (Ä,Ü,Ö) sowie die Buchstabenkombinationen
HJ, KZ, NS, SA, SD und SS sind gesetzlich unzulässig und dürfen nicht ausgegeben werden.

Wunschkennzeichen für die Stadt Kassel reservieren

Bei der Internetreservierung für die Stadt Kassel  können nur Kennzeichen mit zwei Buchstaben und einer dreistelligen Ziffernkombination reserviert werden (z. B. KS-AA 123).

 

Wunschkennzeichen für den Landkreis Kassel rerservieren

Bei der Internetreservierung für den Landkreis Kassel dürfen folgende Kennzeichen reserviert werden:

  • Zwei Buchstaben und zwei Ziffern (z. B. KS-AA 12)
  • Ein Buchstabe und drei oder vier Ziffern (z.B. KS-A123, KS-A1234)


Die Buchstaben B,F,G,I,O,Q nur in Verbindung mit 4 Ziffern zugelassen werden.

An welche Behörde bzw. Institution muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Zulassungsstelle ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder eine eingetragene Kauffrau/einen eingetragenen Kaufmann. [*]

Was kostet die Dienstleistung?

Die Gebühr für die Vorreservierung richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); sie beträgt zurzeit 12,80 Euro und ist bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges zu zahlen. [*]

Für ein Wunschkennzeichen wird von der Zulassungsstelle eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,20 Euro erhoben.

Sollten Sie ein bestimmtes Kennzeichen vorab reservieren, so wird für diese Reservierung zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 2,60 Euro erhoben.

Die Gebühr für das Wunschkennzeichen wird bei der Zulassung des Fahrzeuges mit berechnet.

Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?

§ 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) - Zuteilung von Kennzeichen [*]
 
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
  • Pflichtversicherungsgesetz
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr u.a. Vorschriften.

Wie sind die Öffnungszeiten?


Kraftfahrzeug- Zulassungsbehörde Kassel - Ölmühlenweg 4

Montag: von 08.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag: von 08.00 bis 12.30 Uhr
Mittwoch: von 08.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: von 08.00 bis 12.30 Uhr
Freitag: von 08.00 bis 12.30 Uhr
Samstag: von 09.00 bis 12.00 Uhr

Wir bitten um Verständnis, dass Ihnen die Zulassungsstelle Kassel samstags ausschließlich für persönlichen Kundenkontakt zur Verfügung steht und Anrufe nicht entgegen genommen werden können.

Allgemeine Fragen können Sie samstags im Servicecenter Kassel unter der Rufnummer 0561 / 787-787 in der Zeit von 09.00 bis 13.00 Uhr klären.

Ebenso können an Samstagen keine Firmenzulassungen auf Autohäuser / Kraftfahrzeughändler, Zulassung von Importfahrzeugen, sowie Bearbeitungen jeglicher Art von "roten Dauerkennzeichen" (06-er oder 07-er Kennzeichen) erfolgen.


Kraftfahrzeug- Zulassungsbehörde Baunatal - Harzweg 15

Montag: von 08.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: von 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: von 08.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: von 08.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: von 08.00 bis 12.00 Uhr

Kraftfahrzeug- Zulassungsbehörde Hofgeismar - Garnisonstraße 6

Montag: von 08.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
Dienstag: von 08.00 bis 11.30 Uhr
Mittwoch: von 08.00 bis 11.30 Uhr
Donnerstag: von 08.00 bis 11.30 Uhr
Freitag: von 08.00 bis 11.30 Uhr

Kraftfahrzeug- Zulassungsbehörde Wolfhagen - Ritterstraße 1 / Gebäude B

Montag: von 08.00 bis 11.30 Uhr
Dienstag: von 08.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr
Mittwoch: von 08.00 bis 11.30 Uhr
Donnerstag: von 08.00 bis 11.30 Uhr
Freitag: von 08.00 bis 11.30 Uhr

Wen können Sie anrufen?

Was ist noch wichtig?

Kennzeichen können bei Reservierung im Internet nur für eine Woche reserviert werden. Sollten Sie ein Wunschkennzeichen gefunden haben, die Zulassung aber noch etwas länger dauern, reicht ein Anruf oder eine E-Mail und das Kennzeichen kann dann für 3 Monate reserviert werden.

Wenden Sie sich hierzu direkt an die Zulassungsbehörde:

Telefon: 0561 / 787 - 3012
E-Mail: kfz-zulassung@stadt-kassel.de

Was sollte ich noch wissen?

Es ist keine Pflicht, einen Ausdruck der  Reservierungsbestätigung bei der Zulassung eines Fahrzeuges vorzulegen, vereinfacht aber die Bearbeitung.

Verwandte Dienstleistungen:

*Hessisches Ministerium des Innern und für Sport. URL: http://hessenfinder.hessen.de [^] [Stand: 16.03.2011]
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