Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten erfolgt in der Regel dort, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bevölkerung des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.
Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenen oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Es wird zwischen zwei unterschiedlichen Formen des Bewohnerparkausweises unterschieden:
Voraussetzung
Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel angemeldet.
Verfahrensablauf
Der Bewohnerparkausweis wird durch Ihre persönliche Vorsprache oder auf dem Postweg beantragt.
Wenn Sie nicht persönlich zur Beantragung vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Diese Person benötigt zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen (siehe Rubrik: "Welche Unterlagen werden benötigt?"):
und
Beide Vordrucke haben wir in der Rubrik "Welche Formulare werden benötigt?" für Sie bereitgestellt.
Bei Antragstellung auf dem Postweg übersenden Sie uns bitte das ausgefüllte und unterschriebene Formular und die erforderlichen Unterlagen in gut lesbarer Kopie.
Bearbeitungsdauer
Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen in der Regel am Tag der persönlichen Vorsprache ausgehändigt.
Bei Erstanträgen:
Bei Folgeanträgen:
Bei Kennzeichenänderung:
Eine Kennzeichenänderung ist nur bei persönlicher Vorsprache möglich.
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen, eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (auch gut lesbare Kopie möglich) vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem Ausweisdokument ausweisen können.
Die jährliche Verwaltungsgebühr für Erst - und Folgeausstellungen beträgt:
Kennzeichenänderung:
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Zahlungen sind in bar oder mit Girocard möglich.
Der Bewohnerparkausweis ist nach Umzug unmittelbar, mit Vermerk über das Datum des Auszuges, an die Straßenverkehrsbehörde zurückzugeben.
Institution: | Straßenverkehrs- und Tiefbauamt - Verkehr |
Anschrift: |
Friedrichsstraße 36 34117 Kassel |
E-Mail: | strasse-tiefbau@kassel.de |
ÖPNV: | Fahrplanauskunft |
Stadtplan: | Lage im Stadtplan |
Anmerkung: |
Montag: | 8.30 bis 12.30 Uhr |
Dienstag: | 8.30 bis 12.30 Uhr |
Mittwoch: | 8.30 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr |
Donnerstag: | 8.30 bis 12.30 Uhr |
Freitag: | 8.30 bis 12.30 Uhr |
Sie wollen umziehen. Dann kann unsere Übersicht hilfreich sein, an alles zu denken und Behördengänge Schritt für Schritt zu erledigen:
Für Bewohner innerhalb der Parkgebührenzonen können unter bestimmten Anforderungen Ausnahmegenehmigungen von der Parkgebührenpflicht zum Parken erteilt werden, ebenso Parkerlaubnisse für Bewohner in Bereichen, die durch Beschilderung nur für Bewohner gekennzeichnet sind.
Frau Barbara Appel |
Zimmer: | 110 |
Telefon: | 0561 / 787-6634 |
Telefax: | 0561 / 787-3154 |
E-Mail: | barbara.appel@kassel.de |
Frau Silke Gehrmann |
Zimmer: | 109 |
Telefon: | 0561 / 787-3104 |
Telefax: | 0561 / 787-3154 |
E-Mail: | silke.gehrmann@kassel.de |