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Gleichstellungsbeauftragte clear

Beschreibung der Leistung

Das Gleichstellungsbüro ist eine interne Servicestelle für Beschäftigtenfragen, Politik und Fragen der Geschlechterdemokratie.


Leistungen für die Mitarbeiterinnen

  • Die Gleichstellungsbeauftragte überwacht die Durchführung des Hess. Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) und unterstützt die Dienststellenleitung bei seiner Umsetzung (§ 18 HGiG)
  • Beratung und Unterstützung der Führungskräfte bei der Umsetzung des HGlG und des Frauenförderplanes
  • Beratung von weiblichen Beschäftigten
  • Beratung von männlichen Beschäftigten zur Elternzeit
  • Mitwirkung bei der Herstellung von Geschlechterdemokratie in allen Bereichen der Stadtverwaltung (Gender Mainstreaming)
  • Durchführung von Frauenvollversammlungen und Arbeitsgruppen

Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?

Grundgesetz Artikel 3
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG)
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Wie sind die Öffnungszeiten?


Montag: 9.00 - 15.30 Uhr
Dienstag: 9.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch: 9.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 - 15.30 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.30 Uhr
Termine nur nach Vereinbarung

Verwandte Dienstleistungen:

Bürgerservice der Stadt Kassel

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Servicetelefon 0561 787-787. Werktags von 7 bis 18 Uhr, samstags von 9 bis 13 Uhr.
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