Gleichstellungsbeauftragte
Beschreibung der Leistung
Das Gleichstellungsbüro ist eine interne Servicestelle für Beschäftigtenfragen, Politik und Fragen der Geschlechterdemokratie.
Leistungen für die Mitarbeiterinnen
- Die Gleichstellungsbeauftragte überwacht die Durchführung des Hess. Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) und unterstützt die Dienststellenleitung bei seiner Umsetzung (§ 18 HGiG)
- Beratung und Unterstützung der Führungskräfte bei der Umsetzung des HGlG und des Frauenförderplanes
- Beratung von weiblichen Beschäftigten
- Beratung von männlichen Beschäftigten zur Elternzeit
- Mitwirkung bei der Herstellung von Geschlechterdemokratie in allen Bereichen der Stadtverwaltung (Gender Mainstreaming)
- Durchführung von Frauenvollversammlungen und Arbeitsgruppen
Welche rechtlichen Grundlagen sind zu beachten?
Grundgesetz Artikel 3
Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG)
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Wie sind die Öffnungszeiten?
| Montag: |
9.00 - 15.30 Uhr |
| Dienstag: |
9.00 - 15.30 Uhr |
| Mittwoch: |
9.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag: |
9.00 - 15.30 Uhr |
| Freitag: |
9.00 - 12.30 Uhr |
Termine nur nach Vereinbarung
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